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Startseite > Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und ambulante Rehabilitation > Datenquelle: Statistik der Leistungen zur Reha - Methodik [generell]

Statistik der Leistungen zur Reha - Methodik [generell]


 

Datenhalter: Deutsche Rentenversicherung Bund





Statistik der Leistungen zur Rehabilitation

 

 

1. Grundlagen, Durchführung und Auswertung

1.1 Vorbemerkung

Mit der Veröffentlichung "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" wird eine umfassende Auswertung der Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge, der sonstigen Leistungen zur Teilhabe und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt.
Die Daten beinhalten neben den wichtigsten demographischen Merkmalen auch Daten aus den ärztlichen Entlassungsberichten. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf die abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe des gesamten Bundesgebietes.

 

1.2 Grundlagen und Inhalt der Statistik

Die Statistik hat durch § 79 des 4. Buches Sozialgesetzbuch eine Rechtsgrundlage erhalten, die mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung präzisiert wurde.

Grundlage der Statistik sind die Verwaltungsvorgänge zur Feststellung von Leistungen zur Teilhabe bei den 14 Regionalträgern, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Für jeden Berechtigten, der eine medizinische Leistung zur Rehabilitation gemäß §§ 14, 15, 15a, 17, 31 SGB VI oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 16 SGB VI erhalten hat, werden vor, während und bei Abschluss der Leistung Daten erhoben, die zur ärztlichen Begutachtung sowie zur organisatorischen Abwicklung der Leistung zur Teilhabe Verwendung finden. Diese Daten und einige weitere statistische Merkmale, die der Versicherungsträger aus dem Versicherungskonto bereitstellt, werden zu einer Reha-Statistik-Datenbasis (RSD) zusammengeführt. In der Reha-Statistik-Datenbasis werden somit die wichtigsten Sachverhalte zur Rehabilitation beim Versicherungsträger miteinander verknüpft. Sie dient als Datengrundlage für die Berichterstattungen über Rehabilitation mit Ausnahme der monatlichen Statistik über die Anträge auf Rehabilitationsleistungen und ihre Erledigung gemäß § 3 RSVwV und der monatlichen Reha-Antragslaufzeiten-Statistik. Die Anzahl der ausgewiesenen "abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe" ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich in demselben Jahr abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe und den Leistungen, bei denen das gesamte Rehabilitationsverfahren für das betreffende Berichtsjahr zu einem bestimmten Stichtag noch nicht im Versicherungskonto gespeichert war und die somit im Sinne einer vollständigen Erfassung zum Berichtsjahr nachgemeldet wurden.
Andererseits ist zu vermuten, dass auch in dieser Auswertung in ähnlichem Umfang abgeschlossene Leistungen des Berichtsjahres noch nicht statistisch erfasst sind. Die Zahl der statistisch erfassten Leistungen zur Teilhabe dürfte sich daher nur geringfügig von der Zahl der tatsächlich im Berichtsjahr abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe unterscheiden.

 

1.3 Durchführung der Statistik

1.3.1 Datenerhebung und Fehlerprüfung

Die Reha-Statistik-Datenbasis ist bei allen Versicherungsträgern einheitlich die Basis für den gesamten Bereich der Aufgaben der Reha-Berichterstattung. Die Versicherungsträger unterziehen die erstellten Datensätze zur Reha-Statistik-Datenbasis einem einheitlichen Plausibilitätsprüfprogramm, mit dem eventuelle Unplausibilitäten, wie sie insbesondere durch Unzulänglichkeiten bei der manuellen Verschlüsselung auftreten können, aufgedeckt werden. Die pseudonymisierten, geprüften, fehlerfreien und gegebenenfalls fehlerbereinigten Datensätze zur Reha-Statistik-Datenbasis werden von den Versicherungsträgern der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung gestellt und sind die Datengrundlage für diese Statistik.

 

1.3.2 Auswertung

Die Auswertung der Daten erfolgt beim Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zusammenstellung der in der "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" veröffentlichten statistischen Auswertungen erfolgte unter den Gesichtspunkten bekannter Informationsbedürfnisse und der Zeitreihenkontinuität. Datensätze über bewilligte, aber nicht angetretene Leistungen zur Teilhabe sowie über Auftragsleistungen für andere Träger gehen in die Auswertungen nicht ein.

 

 

2. Erläuterungen zu ausgewählten Merkmalen

2.1 Zur Verschlüsselung der Diagnosen

Mit Einführung der Reha-Statistik-Datenbasis bei den Versicherungsträgern werden ab dem 1. Januar 1994 - soweit medizinisch festgestellt - fünf Diagnosen im Statistikdatensatz erfasst, wobei die Reihenfolge vom Arzt gemäß der Bedeutung für die Leistung zur Teilhabe festgelegt wird. Seit 1.1.2004 wird zur Verschlüsselung der Diagnosen der einheitliche Diagnosenschlüssel ICD-10-GM in der jeweils gültigen Fassung eingesetzt. Das Schlüsselverzeichnis gibt die ersten drei Stellen der Grundsystematik der Diagnosen wieder, wobei in einigen Fällen als Verschlüsselungshilfe oder Lesehilfe (gekennzeichnete) Textzusätze ergänzt wurden. Des Weiteren sind für die sozialmedizinisch relevanten Krankheitsgruppen notwendige Differenzierungen und Spezifizierungen auf vier- und fünfstelliger Ebene eingefügt. Wegen der höheren Aussagekraft sind diese vier- und fünfstelligen Schlüssel aus dem Diagnosenverzeichnis bevorzugt zu verwenden.

Zwei weitere alphabetisch zu verschlüsselnde Angaben zur Diagnose, Seitenlokalisation und Diagnosesicherheit, dienen zur Ergänzung bzw. Präzisierung. Diese werden aber in der Veröffentlichung "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" nicht ausgewertet.

Die letzte zu verschlüsselnde Stelle zur Diagnose gibt Auskunft über das medizinische Behandlungsergebnis bezogen auf die vorgenannte Einzeldiagnose.

 

2.2 Zum Ausweis der Versicherungszweige

Zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Versicherungszweige Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zur allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst. Daneben gibt es weiterhin die knappschaftliche Rentenversicherung.

 

2.3 Zur Altersbestimmung

Das Geburtsjahr des Rehabilitanden wird, wenn er versichert ist, aus der Versicherungsnummer in den Datensatz übernommen. Für die Auswertungen wird das Alter aus der Differenz des Jahres, in dem die Leistung beendet wurde, und dem Geburtsjahr gebildet.

____________

Auszug aus:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) (Hrsg.),
DRV Statistik Rehabilitation, verschiedene Jahrgänge Berlin. ISSN 1862-9970.



Zuletzt aktualisiert: 24.06.2022


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