[Zur Suche] [Zur Themenübersicht] [Zur Suche nach Datenquelle] [Zu den Indikatorensätzen] [Zu den Suchergebnissen] [Zum Inhalt] [Zur Top-Navigation]
  • Startseite
  • |  Über uns
  • |  Barrierefreiheit
  • |  Service
  • |  Kontakt (derzeit nicht in Funktion)
  • |  Impressum
  • |  Systembedienung
  • |  Sitemap

Recherche nach Stichwörtern

  • Erweiterte Suche

Recherche nach Themen

  • Gesundheitsberichterstattung
    • Rahmenbedingungen
      • Gesundheitliche Lage
        • Gesundheitsverhalten und -gefährdungen
          • Krankheiten/ Gesundheitsprobleme
            • Gesundheitsversorgung
              • Ausgaben, Kosten, Finanzierung

Recherche nach Datenquellen

  • Daten aus Deutschland
    • Internationale Daten

Indikatorensätze

  • Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder
    • Europäische Gesundheitsindikatoren (ECHI)

Meine Suchergebnisse

Sprung zu Dokumenten, die Sie auch interessieren könnten
speicherbare Version (in neuem Fenster) (3KB)
Drucken (ohne Navigationsbereich)
Hilfe (in neuem Fenster)
Weiterempfehlen
Sie sind hier:
Startseite > Gesundheitsversorgung > Gesundheitsschutz und -förderung > Arbeitsschutz > Definition: Arbeitsschutz

Arbeitsschutz


Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998:

Die Entstehung des Arbeitsschutzes:
Die Geschichte der Sozialpolitik ist eng mit der des Arbeitsschutzes verbunden. Im 19. Jahrhundert gab es unter den Arbeitern lediglich für Bergleute, Seeleute und Dienstboten Regelungen zur Versorgung bei einem Arbeitsunfall. In den Jahren 1881 bis 1884 nahm die Errichtung einer gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) Gestalt an; sie mündete 1884 in das Unfallversicherungsgesetz.
Mit diesem Gesetz wurde die Pflicht des einzelnen Unternehmers, gegenüber seinen Arbeitnehmern für die Folgen von Arbeitsunfällen zu haften, durch einen Sozialversicherungszweig abgelöst, der die Risiken der Unternehmen übernimmt und sich aus Beiträgen finanziert. Die Organisationsstruktur ergab sich aus der Zugehörigkeit der Unternehmen zu Branchen und Wirtschaftszweigen. Die GUV erhielt das gesetzlich verankerte Recht, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen und ihre Einhaltung in den Betrieben zu überwachen.
Andererseits hatte bereits zuvor die Gewerbeordnung von 1869 die Gewerbetreibenden dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit zu schützen. Die Überwachung dieser Verpflichtungen war Aufgabe einer "zuständigen Behörde". Seit der Novellierung von 1891 enthält die Gewerbeordnung eine Ermächtigung für Verordnungen zum Arbeitsschutz.
Damit war die Grundlage für das deutsche duale Arbeitsschutzsystem geschaffen. Es verknüpft staatliche Oberhoheit mit dem Recht der GUV, im Rahmen der Selbstverwaltung für ihren Zuständigkeitsbereich rechtskräftige Vorschriften und Regeln zu erlassen. Inzwischen wurden die für den Arbeitsschutz relevanten Teile der Gewerbeordnung durch das Arbeitsschutz- und das Unfallversicherungsgesetz abgelöst, die Regelungen der Reichsversicherungsordnung wurden 1996 als Siebtes Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB VII) überführt.




Logo der Gesundheitsberichterstattung des Bundes Gesundheitsberichterstattung des Bundes 21.01.2021

nach oben