Sterbehilfe
Nach dem GBE-Themenheft "Sterbebegleitung", Robert Koch-Institut, 2003:
In Deutschland wird im Gegensatz zur neueren englischsprachigen Fachliteratur zwischen so genannter "aktiver" und "passiver"
Sterbehilfe unterschieden, wobei "aktive" Sterbehilfe überwiegend abgelehnt und "passive" Sterbehilfe mit Einschränkungen
erlaubt oder geboten erscheint. Aus medizinethischer Sicht ist diese Unterscheidung jedoch fragwürdig, da sie suggeriert, dass »aktives«
Tun im Bereich der Sterbehilfe ethisch stets verwerflich, dagegen "passives" Unterlassen erlaubt sei. In der medizinischen Praxis
führt dies zu Missverständnissen und Verwirrung. z.B. bezeichnen viele Ärzte den Abbruch einer mechanischen Beatmung als aktives Tun und
damit als moralisch verwerfliche "aktive" Sterbehilfe, während andere dies als "passive Sterbehilfe" einordnen, da
lediglich eine intensivmedizinische Behandlungsmaßnahme abgebrochen wird. Deshalb würde ein solcher Patient nicht "aktiv" getötet,
sondern würde "passiv", quasi natürlich sterben. Weiterhin wird in der Klinik häufig argumentiert, dass Ärzte zwar nicht jede
lebensverlängernde Maßnahme, wie z.B. "künstliche" Ernährung durchführen müssten, wenn aber mit der Behandlungsmaßnahme einmal
begonnen worden sei, könne sie nicht mehr abgebrochen werden.
Aus medizinethischer Sicht ist diese Unterscheidung zwischen Therapieverzicht (Nichtbehandlung) versus Therapiebeendigung fragwürdig und
spiegelt mehr die psychologische als die ethische Problematik der Behandler wider.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 04.10.2023