Datenquelle: | Pflegestatistik - Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen: Grunddaten, Personalbestand, Pflegebedürftige, Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 16 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | - |
Rechtsgrundlage: | Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege vom 24. November 1999 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 SGB XI, in der jeweils geltenden Fassung. Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/. |
Datenerheber: | Statistische Landesämter, für Pflegegeldempfänger Statistisches Bundesamt. |
Berichtsweg: | Ambulante Pflegeeinrichtungen bzw. stationäre Pflegeeinrichtungen - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. Bei Empfängern und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen: Pflegekassen - Statistisches Bundesamt - Statistische Landesämter. |
Untersuchungsobjekt: | Grunddaten zu Pflegeeinrichtungen, Personalbestand, Pflegebedürftige. |
Kreis der Befragten: | Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. Bundesverbände der Pflegekassen, Verband der privaten Versicherungsunternehmen. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Online-Befragung (via IDEV - Internet-Datenerhebung im Verbund), Datenübermittlung per Core-Verfahren, in Ausnahmefällen Erhebungsbogen. |
- Periodizität: | Zweijährlich. |
- erstmalig: | 1999 |
- zuletzt: | 2023. |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Zweijährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Statistische Berichte zur Pflegestatistik (Deutschland- und Länderergebnisse); als Dateien unter www.destatis.de --> Themen --> Gesellschaft und Umwelt --> Gesundheit --> Pflege --> Publikationen. |
- unregelmäßig: | Statistische Berichte zur Pflege- und zur Pflegekräftevorausberechnung; als Dateien unter www.destatis.de --> Themen --> Gesellschaft und Umwelt --> Gesundheit --> Pflege --> Publikationen. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Totalerhebung mit Auskunftspflicht. |
Abzusehende Modifikationen: | 2017: Anpassung aufgrund des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes (u.a. Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit (Einteilung in 5 Pflegegrade statt in 3 Pflegestufen)). 2019: Anpassung aufgrund des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes sowie des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (u.a. zusätzliches Personal in Pflegeheimen, Aufnahme ambulanter Betreuungsdienste in den Berichtskreis). |
Vergleichbare Datenquellen: | 2021: Anpassung aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes (neuer Berufsabschluss "Pflegefachfrau/-mann" integriert). |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Grunddaten nach:
Personal nach:
Pflegebedürftige nach:
|
Dokumentationsstand: | 14.04.2025 |
Tabelle (gestaltbar): Pflegebedürftige, u.a. nach Region, Alter und Geschlecht (ab 2017)
Pflegebedürftige (absolut, je 100.000 Einwohner, in Prozent). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Pflegegrad, Art der Betreuung
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2021, Region: Sachsen-Anhalt, Alter: Alle Altersgruppen

Zusatzinformationen zur Fundstelle
Pflegestatistik Allgemeine Erläuterungen zur Statistik
Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit dem Dezember 1999 2-jährlich durchgeführt.
Ziel der Statistik ist es, Daten zum Angebot von und der Nachfrage nach pflegerischer Versorgung zu gewinnen. Es werden daher Daten über die Pflegebedürftigen sowie über die Pflegeheime und ambulanten Dienste einschließlich des Personals erhoben.
Die Statistik setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen: Zum einen werden die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen befragt, zum anderen liefern die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung Informationen über die Empfänger von Pflegegeldleistungen - also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungsempfänger.
Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12; der für die Pflegegeldempfänger - organisatorisch bedingt davon abweichend - der 31.12.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Rechtsgrundlage für die Statistik ist die Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBl. I S. 2.282) in Verbindung mit § 109 Abs. 1 SGB XI.
Seit dem 01.04.1995 gibt es Leistungen aus der Pflegeversicherung für ambulant versorgte Pflegebedürftige; für stationär Versorgte seit dem 01.07.1996.

Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: | Fortschreibung des Bevölkerungsstandes |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung F, Gruppe F 2, Referat F 24 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge). |
Rechtsgrundlage: | Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter. |
Berichtsweg: | Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Bevölkerungsstand. |
Kreis der Befragten: | Entfällt. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet. |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
- erstmalig: | 1950 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3. Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich). Regionaldatenbank. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 im Juni 2024 erfolgte eine Neuberechnung der Bevölkerungszahlen ab dem Zensusstichtag (15.05.2022). |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Stand der Bevölkerung: Monatlich: Für Bund und Länder Bevölkerung nach:
Jährlich (Stichtag 31. Dezember): Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise: Bevölkerung nach:
Für Bund und Länder nach:
Für Gemeinden: Bevölkerung insgesamt und nach:
Jährlich (Stichtag 30. Juni): Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen Für Bund und Länder: Bevölkerung nach:
Jährlich (Jahresdurchschnitt): Für Bund und Länder Bevölkerung insgesamt und nach:
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung. |
Dokumentationsstand: | 11.04.2025 |

Zusatzinformationen zur Fundstelle
- Pflegebedürftige (ab 2017)X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse bzw. des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5.
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in §15 festgelegten Schwere bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
PflegegradeXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Bundesministerum für Gesundheit:
Fünf Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die bisherigen drei Pflegestufen. Sie ermöglichen es, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse abzustimmen.
Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5). Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.
- Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., der für die Pflegegeldempfänger/-innen abweichend der 31.12..
- 2017: Weiblich einschließlich "ohne Angabe" (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht.
Ab 2019: Personen mit "divers" bzw. "ohne Angabe" (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf "männlich" oder "weiblich" verteilt.
- Die Angaben für das Jahr 2021 wurden am 14.03.2023 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu Pflegebedürftige, ambulant betreut (ab 2017) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, ambulant betreut (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftige in Pflegeheimen (ab 2017) .
- Informationen zu Pflegebedürftige in Pflegeheimen (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, u.a. nach Region, Alter und Geschlecht (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftigen (Anzahl und Quote), u.a. nach Region .
- Informationen zu Pflegebedürftige, u.a. nach Region (1999-2015) .
- Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung, Leistungsempfänger am Jahresende u. a. nach Alter .
- Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung, Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt u. a. nach Leistungsart
- Vgl. auch
Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikatoren 3.46, 3.47, 3.48, 7.33).
- Informationen zur Bevölkerung am Jahresende ab 2011 (Grundlage Zensus 2011) .
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 06.05.2025