Tabelle (gestaltbar): Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Durchschnittliches Zugangsalter ab 2000

Tabelle (gestaltbar): Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Durchschnittliches Zugangsalter ab 2000

Durchschnittliches Zugangsalter bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Geschlecht, 1. Diagnose (ICD-10), Rentenversicherungszweig

Diese Tabelle bezieht sich auf:
Geschlecht: Männlich, Rentenversicherungszweig: Gesetzliche Rentenversicherung

1. Diagnose (ICD-10)Jahr (absteigend)
anzeigen2000 
 
 
anzeigen2005
 
anzeigen2010
 
anzeigen2015
 
2020
 
ausblendenF30-F39 Affektive Störungen52,8150,6650,8351,6853,60
F31 Bipolare affektive Störung48,2246,8047,5849,10.
F32 Depressive Episode53,3551,3951,5052,39.
F33 Rezidivierende depressive Störung53,0350,4750,7151,44.
F34 Anhaltende affektive Störungen52,3951,2350,7052,30.
F30.0 Hypomanie.....
F30.1 Manie ohne psychotische Symptome.....
F30.2 Manie mit psychotischen Symptomen.....
F30.8 Sonstige manische Episoden.....
F30.9 Manische Episode, nicht näher bezeichnet.....
F31.0 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig hypomanische Episode.....
F31.1 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne
psychotische Symptome
.....
F31.2 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode mit
psychotischen Symptomen
.....
F31.3 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige
depressive Episode
.....
F31.4 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode
ohne psychotische Symptome
.....
F31.5 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode
mit psychotischen Symptomen
.....
F31.6 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig gemischte Episode.....
F31.7 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig remittiert.....
F31.8 Sonstige bipolare affektive Störungen.....
F31.9 Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet.....
F32-F34 Depression.....
F32.0 Leichte depressive Episode.....
F32.1 Mittelgradige depressive Episode.....
F32.2 Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome.....
F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen.....
F32.8 Sonstige depressive Episoden.....
F32.9 Depressive Episode, nicht näher bezeichnet.....
F33.0 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode.....
F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.....
F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne
psychotische Symptome
.....
F33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit
psychotischen Symptomen
.....
F33.4 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiert.....
F33.8 Sonstige rezidivierende depressive Störungen.....
F33.9 Rezidivierende depressive Störung, nicht näher bezeichnet.....
F34.0 Zyklothymia.....
F34.1 Dysthymia.....
F34.8 Sonstige anhaltende affektive Störungen.....
F34.9 Anhaltende affektive Störung, nicht näher bezeichnet.....
F38 Andere affektive Störungen.....
F38.0 Andere einzelne affektive Störungen.....
F38.1 Andere rezidivierende affektive Störungen.....
F38.8 Sonstige näher bezeichnete affektive Störungen.....
F39 Nicht näher bezeichnete affektive Störung.....

Die Tabelle wurde am 30.04.2025 05:29 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

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Diese Tabelle bezieht sich auf folgende Blattmerkmale:Neue Auswahl:
MerkmalDerzeit eingestellte MerkmalsausprägungAuswahl einer neuen Merkmalsausprägung
GeschlechtMännlich
RentenversicherungszweigGesetzliche Rentenversicherung

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Jahr
Geschlecht
1. Diagnose (ICD-10)
Rentenversicherungszweig
Die Tabelle enthält 43 Zellen (43 Zeilen und 1 Spalten).  

Werteauswahl

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Datenquelle(n)/Ansprechperson

  • Statistik des Rentenzugangs, Deutsche Rentenversicherung Bund (Informationen zu 
    , Informationen zur 
    )

Definition(en)

Anmerkung(en)

  • Die ausgewiesenen Werte beziehen sich auf die Rentenzugänge nach SGB VI sowie die Renten nach Art. 2 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) wegen verminderter Erwebsfähigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), ohne Nullrenten und ohne Renten für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres.
  • Renten nach Art. 2 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) werden ab dem Jahr 2001 nicht mehr dargestellt.

Aktualität der Daten

  • Die Angaben für das Jahr 2020 wurden am 20.01.2022 ergänzt.
    Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.

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