Datenquelle: | Krankenhausstatistik - Kostennachweis |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 11 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Krankenhausstatistik - Kostennachweis liefert jährlich Angaben über die Kosten der Krankenhäuser nach Kostenarten. |
Rechtsgrundlage: | Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
(BStatG). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß § 6 KHStatV in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Statistische Landesämter. |
Berichtsweg: | Befragte - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Krankenhäuser, Kosten nach Kostenarten. |
Kreis der Befragten: | Träger oder Eigentümer der Krankenhäuser. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Ab 2018 ausschließlich Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core oder Meldung über elektronische Online-Formulare mit IDEV. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1990 (Ergebnisse für Gesamtdeutschland seit 1991) |
- zuletzt: | Entfällt. |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.3 (jährlich, https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000127). Ab 2022 neues Format: Statistischer Bericht. |
- unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | Wegen mehrfachen Wechsels des Kostenermittlungsprinzips ist ein Vergleich der KH-Kosten nur auf Basis der "bereinigten" Kosten möglich. |
Variablen: | Gesamtkosten (Hauptkostenarten)
Personalkosten Sachkosten Abzüge und bereinigte Kosten sowie Kostenkennziffern Kosten je Vollkraft / je Behandlungsfall jeweils nach:
|
Dokumentationsstand: | 14.04.2025 |
Tabelle (gestaltbar): Kosten je Krankenhaus, Betten, Fälle (Bruttoprinzip)
Kosten je Krankenhaus (Bruttoprinzip), je aufgestelltem Bett, je Behandlungsfall. Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Kostenarten, allgemeine/sonstige Krankenhäuser
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Deutschland, allgemeine/sonstige Krankenhäuser: Krankenhäuser insgesamt, Kostenkennziffer: Kosten je Krankenhaus in 1000 Euro
Kostenarten | Berichtsjahr (absteigend) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | 2020 | 2021 | 2022 | |
Bereinigte Kosten ohne Aufwendungen für den Ausbildungsfonds | 21.313 | 23.017 | 26.523 | 33.238 1) | 42.413 | 53.907 | 57.938 | 60.325 |
![]() Aufwendungen für den Ausbildungsfonds
Info
X
![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Mit der ab dem Berichtsjahr 2007 geänderten Erhebung der Kosten der Ausbildungsstätten (Wegfall der Erhebung zur Ausbildungsstätten-Umlage) und der neu hinzugekommenen gesonderten Erhebung der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds wird den tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausbildungskosten im Krankenhaus Rechnung getragen.
Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds nachrichtlich ausgewiesen. Sie sind nicht mehr Bestandteil der Brutto-Gesamtkosten noch der Bereinigten Kosten. | 21.313 | 23.017 | 26.523 | 33.746 1) | 43.063 | . | . | . |
![]()
Info
X
![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Die Kosten der Krankenhäuser werden seit 2002 wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Das heißt, dass die veröffentlichten Kosten auch nichtstationäre Kosten (z.B. für Forschung und Lehre, Ambulanz, Wahlleistungen) enthalten. Als Gesamtkosten weist das Krankenhaus somit Brutto-Gesamtkosten aus. Die Brutto-Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Kosten des Krankenhauses, der Kosten der Ausbildungsstätten und (ab 2007) der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds. Die Kosten des Krankenhauses setzen sich zusammen aus den Personalkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Sachkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie den Steuern.
Damit findet eine Abkehr vom Nettoprinzip der Jahre 1996 bis 2001 statt. Ein Vergleich einzelner Kostenpositionen ist nicht möglich, sondern nur auf Basis der bereinigten Kosten. Die Daten nach dem Nettoprinzip sind in der Tabelle Kosten je Krankenhaus (Nettoprinzip) zu finden; siehe: Links auf andere Fundstellen. | . | . | 30.076 | 38.721 1) | 49.767 | 63.890 | 67.272 | 70.123 |
Kosten der Ausbildungsstätten
Info
X
![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Ab 2002 werden die Kosten wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Damit findet eine Abkehr vom Nettoprinzip der Jahre 1996 bis 2001 statt. Bei der Kostenermittlung auf Basis des Bruttoprinzips werden zunächst die gesamten Kosten der Buchhaltung ausgewiesen und erst später um die nichtstationären Kosten für z.B. Ambulanzen sowie Forschung und Lehre bereinigt. Dies gilt für jede einzelne Kostenart. Dadurch ist ein Vergleich einzelner Kostenpositionen (z.B. Sachkosten, Personalkosten) mit den Jahren 1996 bis 2001 nicht möglich, sondern nur auf Basis der bereinigten Kosten. Vor 1996 galt ebenfalls das Bruttoprinzip.
| . | . | 214 | 267 | 345 | 546 | 572 | 583 |
Zahlungen an den Ausgleichsfonds (§ 17a Abs. 5 bzw. § 17a Abs 9 KHG)
Info
X
![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds nachrichtlich ausgewiesen. Sie sind nicht mehr Bestandteil der Brutto-Gesamtkosten noch der Bereinigten Kosten.
| - | - | - | 508 1) | 650 | 1.092 | 792 | 559 |
Personalkosten
Info
X
![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Ab 2002 werden die Kosten wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Damit findet eine Abkehr vom Nettoprinzip der Jahre 1996 bis 2001 statt. Bei der Kostenermittlung auf Basis des Bruttoprinzips werden zunächst die gesamten Kosten der Buchhaltung ausgewiesen und erst später um die nichtstationären Kosten für z.B. Ambulanzen sowie Forschung und Lehre bereinigt. Dies gilt für jede einzelne Kostenart. Dadurch ist ein Vergleich einzelner Kostenpositionen (z.B. Sachkosten, Personalkosten) mit den Jahren 1996 bis 2001 nicht möglich, sondern nur auf Basis der bereinigten Kosten. Vor 1996 galt ebenfalls das Bruttoprinzip.
| . | . | 19.148 | 22.996 | 29.902 | 38.997 | 41.130 | 42.690 |
Sachkosten | . | . | 10.576 | 14.686 | 18.511 | 23.954 | 25.150 | 26.464 |
Abzüge insgesamt
Info
X
![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Ab 2002 werden die Kosten wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Damit findet eine Abkehr vom Nettoprinzip der Jahre 1996 bis 2001 statt. Bei der Kostenermittlung auf Basis des Bruttoprinzips werden zunächst die gesamten Kosten der Buchhaltung ausgewiesen und erst später um die nichtstationären Kosten für z.B. Ambulanzen sowie Forschung und Lehre bereinigt. Dies gilt für jede einzelne Kostenart. Dadurch ist ein Vergleich einzelner Kostenpositionen (z.B. Sachkosten, Personalkosten) mit den Jahren 1996 bis 2001 nicht möglich, sondern nur auf Basis der bereinigten Kosten. Vor 1996 galt ebenfalls das Bruttoprinzip.
| . | . | 3.553 | 4.975 | 6.704 | 8.891 | 9.334 | 9.797 |
Die Tabelle wurde am 01.05.2025 06:04 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

- Krankenhausstatistik - Kostennachweis, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpersonX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
- Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpersonX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Kontakt: - Ansprechpartner: Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst - Datenhalter: Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 11 - Straße: Gustav-Stresemann-Ring 11 - Postleitzahl/Ort: 65189 Wiesbaden - Telefon: +49 611 75-2405 - Kontaktformular: https://www.destatis.de/kontakt - Internet: https://www.destatis.de Erhebungsanlass/-zweck: Die Krankenhausstatistik - Grunddaten liefert jährlich Angaben über die personelle und sachliche Ausstattung der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Rechtsgrundlage: Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß § 6 KHStatV in Verbindung mit § 15 BStatG.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.Datenerheber: Statistische Landesämter. Berichtsweg: Befragte - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. Untersuchungsobjekt: Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Kreis der Befragten: Träger oder Eigentümer der Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Erhebung: - Instrumentarium: Ab 2018 ausschließlich Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core oder Meldung über elektronische Online-Formulare mit IDEV. - Periodizität: Jährlich. - erstmalig: 1990 (Ergebnisse für Gesamtdeutschland seit 1991). - zuletzt: Entfällt Aufbereitung: - Periodizität: Jährlich. Veröffentlichung: - regelmäßig: Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1.1 (jährlich, https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000124).
Ab 2022 neues Format: Statistischer Bericht.- unregelmäßig: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte. Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: Vollerhebung. Abzusehende Modifikationen: - Vergleichbare Datenquellen: - Anmerkungen: Ab 2020 werden ausgewählte Merkmale der Krankenhäuser nach Standorten erhoben. Variablen: Krankenhäuser:
Aufgestellte Betten, Berechnungs- und Belegungstage und Patientenbewegung
Personal (umgerechnet in Vollkräfte)
Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Ausbildungsstätten
Arzneimittelversorgung
Medizinisch-technische Großgeräte
Nicht bettenführende Fachabteilungen
Vor-, nach- und teilstationäre Behandlungen sowie
Tages- und Nachtklinikplätze (in Krankenhäusern)
Dialyseeinrichtungen
Besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Ambulante Krankenhausleistungen
Entbindungen und Geburten in Krankenhäusern
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen:
Aufgestellte Betten, Pflegetage und Patientenbewegung
Personal (umgerechnet in Vollkräfte)
Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Medizinisch-technische GroßgeräteDokumentationsstand: 14.04.2025 MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Informationen zu den Methodiken
Methodik zu "Grunddaten der Krankenhäuser"
Methodik zu "Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen"
- AbzügeX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Für die Ermittlung der bereinigten Kosten werden von den Brutto-Gesamtkosten sämtliche Kosten für nicht-stationäre Leistungen abgezogen. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- Abzüge für wissenschaftliche Forschung und Lehre
- Abzüge für Ambulanz und
- sonstige Abzüge.
Die sonstigen Abzüge enthalten vor allem Abzüge für:
- vor- und nachstationäre Behandlungen
- ärztliche und nichtärztliche Wahlleistungen
- belegärztliche Leistungen.
Allgemeine KrankenhäuserXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Allgemeine Krankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Patienten und Patientinnen vorgehalten werden.
Arten von allgemeinen Krankenhäusern:
Für die Jahre 2002 bis 2004 wurden Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den sonstigen Krankenhäusern gezählt.- Hochschulkliniken: Hochschulkliniken im Sinne des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG).
- Plankrankenhäuser: Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind.
- Krankenhäuser mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V: Krankenhäuser, die aufgrund eines Versorgungsvertrages mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen zur Krankenhausbehandlung Versicherter zugelassen sind.
- Sonstige Krankenhäuser: Krankenhäuser, die nicht in die obengenannten Kategorien fallen und somit nicht zu den zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 108 SGB V gehören.
Aufwendungen für den AusbildungsfondsXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die in zahlreichen Bundesländern existierenden Ausbildungsfonds werden ab dem Berichtsjahr 2007 durch Einzahlungen aller Krankenhäuser gebildet; die in den Fonds angesammelten Mittel dienen der Finanzierung der Ausbildungsbudgets der Krankenhäuser.
Die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds zählen nicht zu den Kosten der Ausbildungsstätten.Bereinigte KostenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Bereinigte Kosten sind die vollstationären Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen und ergeben sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den Abzügen. Sie sind über alle Jahre hinweg vergleichbar.Gesamtkosten (Brutto-/Nettoprinzip)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die Kosten der Krankenhäuser werden seit 2002 wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Das heißt, dass die veröffentlichten Kosten auch nichtstationäre Kosten (z.B. für Forschung und Lehre, Ambulanz, Wahlleistungen) enthalten. Als Gesamtkosten weist das Krankenhaus somit Brutto-Gesamtkosten aus. Die Brutto-Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Kosten des Krankenhauses, der Kosten der Ausbildungsstätten und (ab 2007) der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds. Die Kosten des Krankenhauses setzen sich zusammen aus den Personalkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Sachkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie den Steuern. Von 1996 bis 2001 erfolgte die Ermittlung der Kosten nach dem Nettoprinzip. In den Nettokosten waren keine nichtstationären Kosten enthalten. Nichtstationär sind z.B. die Kosten für Personalunterkunft und -verpflegung, Hilfsbetriebe, wissenschaftliche Forschung und Lehre, ambulante Leistungen von Ärzten des Krankenhauses, Ambulanz des Krankenhauses, Kosten der Arztausbildung bei Lehrkrankenhäusern. Die unterschiedlichen Kostenermittlungsprinzipien erlauben keinen Vergleich einzelner Kostenarten. Nur wenn den Berichtsjahren das gleiche Prinzip zugrunde liegt, ist ein Vergleich möglich. Einzig die bereinigten Kosten lassen sich über alle Jahre vergleichen. Sie ergeben sich als Differenz aus den Brutto-bzw. Nettogesamtkosten und den Abzügen. Die Summe der Abzüge nach dem Nettoprinzip fällt niedriger aus als nach dem Bruttoprinzip.Kosten der AusbildungsstättenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die Kosten der Ausbildungsstätten werden von den Kosten des übrigen Krankenhauses getrennt ausgewiesen, um eine bessere Vergleichbarkeit von Krankenhäusern mit und ohne Ausbildungsstätten zu erreichen. Die Kosten der Ausbildungsstätten enthalten die Kosten für das Personal und die Sachkosten der Ausbildungsstätten.PersonalkostenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Personalkosten umfassen alle Kosten, die dem Krankenhaus durch die Beschäftigung von ärztlichem und nichtärztlichem Personal entstehen. Nachgewiesen werden sämtliche Kosten für die Mitarbeiter des Krankenhauses, unabhängig davon, ob es sich um ein Arbeitnehmer- oder arbeitnehmerähnliches Verhältnis, um eine nebenberufliche Tätigkeit oder um eine nur vorübergehende oder aushilfsweise Tätigkeit handelt. Die Kostenangaben schließen die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ein.SachkostenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Sachkosten sind Kosten für folgende Positionen: Lebensmittel und bezogene Leistungen; medizinischer Bedarf; Wasser, Energie, Brennstoffe; Wirtschaftsbedarf; Verwaltungsbedarf; zentrale Verwaltungsdienste; zentrale Gemeinschaftsdienste; wiederbeschaffte Gebrauchsgüter; pflegesatzfähige Instandhaltungen; Versicherungen;sonstige Abgaben; sonstige Sachkosten.Sonstige KrankenhäuserXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Sonstige Krankenhäuser sind:
- Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und geriatrischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen und geriatrischen Betten
- sowie reine Tages- oder Nachtkliniken.
Bei der Bildung von Zeitreihen ist zu beachten, dass in den Jahren 2002 bis 2004 auch Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den Sonstigen Krankenhäusern gerechnet wurden. Bis 2001 einschließlich und seit 2005 führt nur die Kombination von psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten zur Zählung bei den Sonstigen Krankenhäusern. Ab 2012 werden auch Krankenhäuser, die neben psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten auch einen geriatrischen Schwerpunkt haben, als sonstige Krankenhäuser eingeordnet. Zeitreihen sollten daher nur auf Basis der Krankenhäuser insgesamt gebildet werden.
- 1) Die Werte zum Ausbildungsfonds im Bundesergebnis sind aufgrund von Fehlkodierungen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt (seit 2007) um ca. 1 bis 2 % zu hoch. Dies wirkt sich auch geringfügig auf die Bruttogesamtkosten und auf die bereinigten Kosten aus, die ca. 0,1 % zu hoch sind.
- Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 14.12.2023 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu Kosten je Krankenhaus (Nettoprinzip) .
- Vgl. auch
Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikatoren 11.4, 11.5).
Zeichenerklärung
- . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 01.05.2025