Pflichtprämien der Arbeitgeber, Pflichtprämie des Arbeitgebers
Nach der Finanzierungsrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Diese Finanzierungsart beinhaltet die Beiträge zur privaten Krankheitsvollversicherung und
Pflegeversicherung, die vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Da vor 2009 keine Versicherungspflicht bestand,
werden die Beiträge vor 2009 unter
der Finanzierungsart "Freiwillige Prämien der Arbeitgeber" berücksichtigt.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Pflichtprämien der Arbeitgeber":
Tabellen:
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