Rehabilitation (DGUV)
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig. Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung (medizinische Rehabilitation) sowie die Wiedereingliederung in den Beruf (berufliche Rehabilitation) und in das soziale Umfeld (soziale Rehabilitation). Für die Sicherung des Lebensunterhalts in der Phase der Rehabilitation zahlen die Berufsgenossenschaften ein Verletztengeld bzw. Übergangsgeld.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Rehabilitation (DGUV)":
Tabellen:
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Abschlussübersicht (Aufwendungen/Erträge)
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Berufskrankheiten, u.a. nach Wirtschaftszweig
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen
Texte:
Datenquellen:
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]
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