Pflichtprämien, Pflichtprämie
Nach der Finanzierungsrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Diese Finanzierungsart beinhaltet Pflichtprämien der Privatversicherungen.
Pflichtprämien sind Zahlungen, die vom Versicherten geleistet werden oder im Auftrag des
Versicherten gezahlt werden. Da vor 2009 keine Versicherungspflicht bestand, werden die
Zahlungen vor 2009 unter der Finanzierungsart
"Freiwillige Prämien" berücksichtigt. Unterschieden wird zwischen "Pflichtprämien von
Einzelpersonen/Haushalten" und "Pflichtprämien der Arbeitgeber".
Ausgewählte Informationen zum Thema "Pflichtprämien":
Tabellen:
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