Pflichtprämien von Einzelpersonen/Haushalten, Pflichtprämie von Einzelperson/Haushalt
Nach der Finanzierungsrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Diese Finanzierungsart beinhaltet u.a. die Beiträge zur
privaten Krankheitsvollversicherung und Pflegeversicherung von Einzelpersonen/Haushalten.
Da vor 2009 keine Versicherungspflicht
bestand, werden die Beiträge vor 2009 unter
der Finanzierungsart "Freiwillige Prämien von Einzelpersonen/Haushalten" berücksichtigt.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Pflichtprämien von Einzelpersonen/Haushalten":
Tabellen:
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