Freiwillige Prämien, Freiwillige Prämie
Nach der Finanzierungsrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Diese Finanzierungsart beinhaltet freiwillige Prämien der Privatversicherungen
vor 2009 sowie alle Versicherungsprämien für nichtversicherungspflichtige
Zusatzversicherungen. Seit 2009 besteht
eine Versicherungspflicht in Deutschland. Daher werden die Beiträge
ab 2009 unter der Finanzierungsart
"Pflichtprämien" berücksichtigt. Es wird unterschieden zwischen "Freiwilligen Prämien von
Einzelpersonen/Haushalten und "Freiwillige Prämien der Arbeitgeber"
Ausgewählte Informationen zum Thema "Freiwillige Prämien":
Tabellen:
Texte:
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