Freiwillige Prämien der Arbeitgeber, Freiwillige Prämie des Arbeitgebers
Nach der Finanzierungsrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Diese Finanzierungsart beinhaltet die Beiträge zur privaten Krankheitsvollversicherung und
Pflegeversicherung, die vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Seit 2009 besteht eine
Versicherungspflicht in Deutschland. Daher werden die Beiträge
ab 2009 unter der
Finanzierungsart "Pflichtprämien der Arbeitgeber" berücksichtigt.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Freiwillige Prämien der Arbeitgeber":
Tabellen:
Texte:
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