Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit je Praxis in 1.000 €
Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit je Praxis in 1.000 €
Die Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit sind unterteilt in Einnahmen aus Kassenabrechnung, aus Privatabrechnung sowie aus sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit. Diese werden anteilig in Prozent der Einnahmen angegeben. Bei den Einnahmen handelt es sich um Bruttoeinnahmen (Einnahmen vor Abzug der Verwaltungskosten der Kassenärztlichen Vereinigungen und vor Abzug der Gebühren für privatärztliche Verrechnungsstellen).
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Tabellen:
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag nach Fachrichtung
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