Einnahmen aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit je Praxis in 1.000 €
Nach der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamtes:Einnahmen aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit je Praxis in 1.000 €
Die Einnahmen aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit sind unterteilt in Einnahmen aus Kassenabrechnung und aus Privatabrechnung sowie (seit dem Berichtsjahr 2015) aus sonstiger selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit. Diese werden anteilig in Prozent der Einnahmen angegeben. Bei den Einnahmen handelt es sich um Bruttoeinnahmen (Einnahmen vor Abzug der Verwaltungskosten der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und vor Abzug der Gebühren für privatärztliche Verrechnungsstellen).
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