Leistungen zur Teilhabe
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:Leistungen zur Teilhabe
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sonstige Leistungen zur Teilhabe und ergänzende Leistungen zur Teilhabe, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden. Außerdem werden durch die Leistungen die Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert oder sie werden möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder eingegliedert.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 15 SGB VI i. V. m. §§ 26-31 SGB IX umfassen insbesondere
- Behandlung durch Ärzte (und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden, einschließlich der Anleitung des Versicherten, eigene Abwehr und Heilungskräfte zu entwickeln),
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- Hilfsmittel und
- stufenweise Wiedereingliederung.
Als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können insbesondere erbracht werden:
- Leistungen wegen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes,
- Leistungen wegen psychischer Krankheiten (keine RPK-Leistung),
- RPK-Leistungen (Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen),
- Entwöhnungsbehandlungen und
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Sie umfassen insbesondere
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich der Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfe,
- Berufsvorbereitung (einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung),
- Leistungen zur beruflichen Bildung (spezielle Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildung/Ausbildung, Integrationsmaßnahmen),
- Gründungszuschuss (bis 2006 Überbrückungsgeld),
- Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen,
- Leistungen an Arbeitgeber,
- Kfz-Hilfen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann erhalten, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Antragstellung muss eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auch erbracht,
- wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
- im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich sind, oder
- wenn ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.
Sonstige Leistungen zur Teilhabe
Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können nach § 31 SGB VI insbesondere erbracht werden:
- Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben,
- stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben,
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen für Versicherte, Bezieher einer Rente sowie ihre Angehörigen,
- Kinderrehabilitation.
Ergänzende Leistungen zur Teilhabe
Die ergänzenden Leistungen können nur im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Teil auch sonstigen Leistungen zur Teilhabe und nicht selbstständig erbracht werden. Ziel der ergänzenden Leistungen ist es, die Leistungen zur Teilhabe zu ermöglichen, zu erleichtern bzw. den Erfolg der Leistungen zur Teilhabe sicherzustellen.
Als ergänzende Leistungen werden insbesondere erbracht:
- Übergangsgeld,
- Rehabilitationssport, Funktionstraining,
- Beiträge und Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung der Rehabilitanden,
- Reisekosten,
- Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Leistungen zur Teilhabe":
Tabellen:
- Gesetzliche Rentenversicherung, Einnahmen und Ausgaben
- Reha-Leistungen in der GRV, Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, u.a. nach Alter
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, Pflegetage (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Alter (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Behandlungsergebnis
- Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Leistungsempfänger
Grafiken:
- Abbildung 5.3.2: Leistungen zur stationären und ambulanten Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Bereich der Deutschen Rentenversicherung [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Reha-Leistungen in der GRV, Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe in Mio. € [Liniendiagramm]
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene nach Geschlecht [Liniendiagramm]
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene nach Alter [Liniendiagramm]
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene nach Geschlecht [Liniendiagramm]
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme nach Geschlecht [Liniendiagramm]
Datenquellen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.
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