Totgeborene
Nach der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung des Statistischen Bundesamtes:Als Totgeborene zählen seit dem 01.04.1994 nur Kinder, deren Geburtsgewicht mindestens 500 g beträgt ( zuvor ab 01.07.1979 1.000 g, vorher mindestens 35 cm Körperlänge). Fehlgeburten (seit 01.04.1994 unter 500 g Geburtsgewicht, zuvor ab 01.07.1979 unter 1.000 g, vorher weniger als 35 cm Körperlänge) werden vom Standesbeamten nicht registriert und bleiben außer Betracht.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Totgeborene":
Tabellen:
Grafiken:
Datenquellen:
- Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
- Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung - Methodik [generell]
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