Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Sie umfassen insbesondere
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich der Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfe,
- Berufsvorbereitung (einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung)
- Leistungen zur beruflichen Bildung (spezielle Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildung/Ausbildung, Integrationsmaßnahmen),
- Gründerzuschuss (bis 2006 Überbrückungsgeld)
- Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Leistungen an Arbeitgeber,
- Kfz-Hilfen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann erhalten, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Antragstellung muss eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder,
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auch erbracht,
- wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
- im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich sind oder
- wenn ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.
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