Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz
Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V:Die unter Zusatzversicherungen zum GKV-Schutz zusammengefassten Versicherungsarten sind solche, die nur von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden.
- Ambulante Tarife:
- Tarife für Wahlleistungen im Krankenhaus:
- Zahntarife:
Solche Tarife bieten Versicherungsschutz im ambulanten Bereich, zum Beispiel Zuschüsse zu Medikamenten, Brillen, Hörgeräten, Vorsorgeuntersuchungen. auch die Erstattung der Praxisgebühr ist möglich.
Erstattet werden die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer (Wahlleistung Unterkunft) und die Behandlung durch den Chefarzt.
In der Regel beinhalten solche Tarife Leistungen für Zahnersatz, manchmal zusätzlich auch für Zahnbehandlung, Inlays und Kieferorthopädie. Die Erstattung erfolgt als Zuschuss, der prozentual bis zu einer festgelegten Höchstgrenze bezahlt wird.
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Tabellen:
Datenquellen:
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung)
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung) - Methodik [generell]
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