Beitragsrückerstattung
Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.:Klassisch versteht man unter einer Beitragsrückerstattung eine Barausschüttung. Eine weitere Art der Beitragsrückerstattung ist die Verrechnung. Sie erfolgt im Gegensatz zur Barausschüttung nicht individuell, sondern für Versichertenkollektive. Deshalb ist es irrelevant, ob der Einzelne Leistungen in Anspruch genommen hat oder nicht. Vielmehr sind die Ausgaben der Versicherung für das Versichertenkollektiv insgesamt entscheidend. Durch die Verrechnung können Beitragserhöhungen verringert oder verhindert oder sogar Beitragssenkungen durchgeführt werden.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Beitragsrückerstattung":
Tabellen:
Datenquellen:
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung)
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung) - Methodik [generell]
Definitionen:
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