Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Nach der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):Der Einheitliche Bewertungsmaßstab, in Fachkreisen meist EBM abgekürzt, bezeichnet ein Verzeichnis, nach dem ambulante Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung definieren diese Leistungen und legen eine Abrechnungsziffer fest. Außerdem bestimmen sie jeweils eine Punktzahl. Die Punktzahlen legen die Relationen der Leistungen untereinander fest. Für eine Leistung, die mit hundert Punkten bewertet ist, erhält ein Arzt doppelt so viel Geld wie für eine, die mit 50 Punkten bewertet ist. Am 1. April 2005 trat der EBM 2000plus in Kraft. Dafür wurde der EBM systematisch überarbeitet, basierend auf einer betriebswirtschaftlichen Kostenkalkulation. Zum 1. Januar 2008 trat der EBM 2008 in Kraft, der noch weiter gehende Pauschalierungen als der EBM 2000plus enthält.
Zuletzt aktualisiert: 11.04.2013
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