Ambulante Pflegedienste, Ambulanter Pflegedienst
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Es sind die Pflegedienste zu erfassen, die teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt).
Ausgewählte Informationen zum Thema "Ambulante Pflegedienste":
Tabellen:
- Ambulante Pflege
- Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, Personal, u.a. nach Geschlecht
- Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, Personal, u.a. nach Region
- Gesundheitsausgaben in Mio. €
- Gesundheitsausgaben, Zeitreihen
- Gesundheitsausgaben, erweiterter Leistungsbereich des Gesundheitswesens
- Pflegebedürftige, ambulant betreut (1999-2015)
- Pflegebedürftige, u.a. nach Region, Alter und Geschlecht (1999-2015)
- Pflegepersonal
Texte:
- Angebot und Inanspruchnahme ambulanter Leistungen Kapitel 4.1 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
- Häusliche Pflege Kapitel 4.1.8 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
Grafiken:
- Ambulante Pflegedienste [Liniendiagramm]
- Ambulante Pflegedienste, Personal nach Tätigkeitsbereich [Liniendiagramm]
Datenquellen:
Definitionen:
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