Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf zahlreiche Personengruppen unserer Gesellschaft. Die Versicherungsverhältnisse werden einzeln erfasst, auch wenn bei einzelnen Personen eine Mehrfachversicherung vorliegen kann.
Die weitaus größte Gruppe, auf die sich der Unfallschutz erstreckt, bilden die Arbeitnehmer und die ihnen gleich gestellten Personen. Zusätzlich sind auch Personen, die ihrer allgemeinen Meldepflicht nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts (Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIII) nachkommen, versichert. Dies betrifft Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben und sich nach Aufforderung der Agentur für Arbeit bei dieser oder einer anderen in der Meldeaufforderung bezeichneten Stelle persönlich melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheinen. Zu den versicherten Personen gehören die landwirtschaftlichen Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Familienangehörigen.
Die Unfallversicherung schützt auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig werden. Hierzu gehören die im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege, sowie im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich Tätigen. Die Unfallversicherung schützt auch Personen während der beruflichen Aus- und Fortbildung. Auch Kinder, während des Besuchs von bestimmten Tageseinrichtungen (zum Beispiel Kindergärten, Kinderhorte), und Schüler, während des Besuchs allgemein oder berufsbildender Schulen, sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen, sind versichert.
Weiter sind Personen versichert, die im Rahmen der Selbsthilfe beim Hausbau einschließlich der Aufschließung und Kultivierung des Geländes, der Herrichtung von Wirtschaftsanlagen und der Herstellung von Gemeinschaftsanlagen mitwirken, wenn durch das Bauvorhaben öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Versichert in der Unfallversicherung sind auch Personen während der Durchführung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oder einer auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers durchgeführten vorbeugenden Maßnahme nach der Berufskrankheiten-Verordnung. Auch Personen, die zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung eines Rehabilitationsträgers diesen oder eine andere Stelle aufsuchen, sind gegen Unfall versichert.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung":
Tabellen:
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, Berufskrankheiten, u.a. nach Wirtschaftszweig
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen
- Berufsgenossenschaften, Berufskrankheiten, u.a. nach der Art
- Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Wegeunfälle
- Gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheiten
- Gesetzliche Unfallversicherung, wichtigste Zahlen
- Schülerunfälle
Grafiken:
- Gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheiten, -renten, -todesfälle [Liniendiagramm]
- Gesetzliche Unfallversicherung, Meldepflichtige Unfälle nach Region [Liniendiagramm]
- Gesetzliche Unfallversicherung, Neue Berufskrankheitsrenten nach Region [Liniendiagramm]
Datenquellen:
- UG 1-/UJ 1-Statistik - Methodik [generell]
- Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berichtsjahr 2021
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]
- UG 1-/UJ 1-Statistik
Definitionen:
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