Berufsausübungsgemeinschaften
Nach der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung:Am 01.01.2007 ist das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG) in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sehen unter anderem neue Kooperationsmöglichkeiten für Vertragszahnärzte vor. Die bisherigen Gemeinschaftspraxen werden nach den Neuregelungen als Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) bezeichnet. Neben örtlichen Berufsausübungsgemeinschaften an einem Vertragszahnarztsitz sind nunmehr auch überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAGs) mit Partnern an unterschiedlichen Vertragszahnarztsitzen möglich. BAG und ÜBAGs müssen jeweils vorab durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden. Er prüft auf der Basis des Gesellschaftsvertrags, ob die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Dazu zählt, dass eine echte Gemeinschaft im Sinne einer fachlichen und organisatorischen Kooperation vorliegt und zugleich die unternehmerischen Risiken und Entscheidungen der Gemeinschaft von den beteiligten Vertragszahnärzten gemeinsam getragen werden.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Berufsausübungsgemeinschaften":
Tabellen:
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
- Arztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag nach Fachrichtung
- Arztpraxen, Tätige Personen und Personalaufwendungen
- Arztpraxen, Tätige Personen und Personalaufwendungen nach Fachrichtung
- Tätige Personen bei Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Zahnarztpraxen nach Praxisform, Praxisinhaber/Praxisinhaberinnen
- Zahnarztpraxen, Einnahmen, Aufwendungen und Reinertrag
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.