Lebendspende
Nach der Deutschen Stiftung für Organtransplantation:Bestimmte Organe oder Organteile können bereits zu Lebzeiten gespendet werden. So kann ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion eine Niere spenden, ohne Beeinträchtigungen durch das Fehlen des Organs befürchten zu müssen. Die verbliebene Niere kompensiert den Ausfall. Ebenso kann ein Teil der Leber zur Transplantation entnommen werden.
Der Gesetzesgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Lebendspende geschaffen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie nur auf freiwilliger Basis und mit möglichst geringem medizinischen Risiko für den Spender erfolgt. Lebendspenden sind nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.
Die Zahl der Lebendspenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Ursachen sind die rechtliche Sicherheit durch das Gesetz sowie die guten internationalen Ergebnisse. Auch der Mangel an Organspenden nach dem Tode sowie der steigende Bedarf an Transplantationen hat die Entwicklung der Lebendspende begünstigt.
Zuletzt aktualisiert: 28.05.2013
Ausgewählte Informationen zum Thema "Lebendspende":
Tabellen:
Texte:
- Kapitel 4 Organspendebereitschaft [Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA)]
- Organtransplantation und Organspende [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, Oktober 2003]
Grafiken:
Datenquellen:
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