Standardtarif
Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V:Der brancheneinheitliche Standardtarif wurde 1994 eingeführt. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitrag ist auf den (durchschnittlichen) Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung vom 1. Januar des Vorjahres begrenzt. Den Standardtarif können Personen wählen, die ihre private Krankenversicherung vor 2009 abgeschlossen haben, seit mindestens zehn Jahren privat vollversichert sind und ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben oder Bezieher einer gesetzlichen Rente bzw. eines Ruhegehaltes sind und ein Einkommen unterhalb der niedrigeren Versicherungspflichtgrenze beziehen. Für Neukunden ab 2009 übernimmt der Basistarif die soziale Schutzfunktion im Alter.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Standardtarif":
Tabellen:
Datenquellen:
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung)
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung) - Methodik [generell]
Definitionen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.