Basistarif
Der brancheneinheitliche Basistarif wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Er wird sowohl als 100-Prozent-Absicherung als auch in einer beihilfekonformen Variante angeboten. Für die Versicherungsunternehmen besteht in diesem Tarif hinsichtlich bestimmter Personengruppen Kontrahierungszwang - z.B. für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, die der PKV zuzuordnen sind. Es darf im Basistarif weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse geben, die Leistungen orientieren sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist auf eine Höhe begrenzt, die sich am Höchstbeitrag der GKV vom 1. Januar des Vorjahres orientiert, für 2009 galt einmalig der 1. Januar desselben Jahres als Bezugspunkt. Weist ein Basistarifversicherter Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts nach, so wird der Beitrag während dieser Zeit halbiert. Der Basistarif löst den modifizierten Standardtarif ab, dessen Versicherte zum Jahresbeginn 2009 in den Basistarif überführt wurden. Im Basistarif gelten limitierte Gebührensätze für die ärztliche und zahnärztliche Behandlung.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Basistarif":
Tabellen:
Texte:
- Ausgaben und Finanzierung des Gesundheitswesens [Gesundheitsberichterstattung - Themenhefte, Mai 2009]
- Krankenversicherung [Gesundheitsberichterstattung - Zusatzinformationen, 2012]
Definitionen:
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