Versicherte Rentner (GKV)
Nach dem Bundesministerium für Gesundheit:
Versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner müssen neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Versorgungsbezüge sowie für Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Ausgehend von dem allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent werden die Beiträge je zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern und vom Rentenversicherungsträger getragen. Daneben können Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen und dem Arbeitseinkommen sind von der versicherungspflichtigen Rentnerin oder von dem versicherungspflichtigen Rentner allein zu tragen.
Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag grundsätzlich allein. Sie erhalten jedoch vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den aus der Rente zu zahlenden Beiträgen. Der Zuschuss wird in Höhe des halben allgemeinen Beitragssatzes geleistet und beträgt demnach 7,3 Prozent der Rente.
Zuletzt aktualisiert: 26.02.2016
Ausgewählte Informationen zum Thema "Versicherte Rentner (GKV)":
Tabellen:
- Ambulante Operationen nach § 115 b SGB V, GKV-Versicherte
- GKV-Mitglieder im Jahresdurchschnitt
- Haushaltshilfen, GKV-Versicherte
- Häusliche Krankenpflege/Behandlungspflege, GKV-Versicherte
- Krankenhausaufenthalte, GKV-Versicherte
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, GKV-Versicherte
- Rehabilitationsmaßnahmen, GKV-Versicherte (2000 bis 2013)
- Rettungsfahrten und Krankentransporte, GKV-Versicherte
- Stationäre Entbindung, GKV-Versicherte
- Verhütung von Krankheiten, GKV-Versicherte und Kinder
- Zahnärzte, Behandlung von GKV-Versicherten
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