Zuzahlungen
Nach dem Bundesministerium für Gesundheit:
Versicherte leisten für Arzneimittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens
10 Euro des Apothekenabgabepreises. Es sind jedoch nicht mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten. Belastungsgrenzen
sorgen dafür, dass kranke und behinderte Menschen die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhalten und durch die gesetzlichen
Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden.
Arzneimittel, deren Preise den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungsgrenze nicht überschreiten, sind von der gesetzlichen
Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.
Diese gesetzliche Regelung ist seit dem 1. Mai 2006 in Kraft.
Insgesamt müssen die GKV-Versicherten für Zuzahlungen maximal 2% ihres Bruttojahreseinkommens aufwenden, chronisch Kranke maximal 1% (Belastungsgrenze).
Zuletzt aktualisiert: 12.04.2013
Ausgewählte Informationen zum Thema "Zuzahlungen":
Tabellen:
- Krankenhausaufenthalte, GKV-Versicherte
- Vorsorgekuren, GKV-Versicherte (ab 2014)
- Zuzahlungen der privaten Haushalte
- Zuzahlungen, Überschreitungen der Belastungsgrenze, GKV-Versicherte
Grafiken:
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