Pflegestufe 0
Nach dem Bundesministerium für Gesundheit:
Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der
Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, jedoch noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung
in die Pflegestufe I erfüllen, haben bereits seit dem 1. Juli 2008
Anspruch auf einen Betreuungsbetrag in Höhe von 100 oder 200 Euro im Monat. Man spricht hier von der so
genannten "Pflegestufe 0". Darüber hinaus wurden durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz weitere Leistungsverbesserungen
insbesondere für demenziell erkrankte Menschen eingeführt: Ab dem 1. Januar 2013
bis zur Anwendung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten sie mehr und - mit der häuslichen Betreuung - auch
zielgenauere Leistungen. So besteht in der so genannten "Pflegestufe 0" erstmals Anspruch auf Pflegegeld oder
Pflegesachleistungen. Zudem können nun bereits in der so genannten "Pflegestufe 0" Verhinderungspflege
sowie Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds in Anspruch genommen werden.
Zuletzt aktualisiert: 20.05.2014
Ausgewählte Informationen zum Thema "Pflegestufe 0":
Tabellen:
- PKV, Leistungen der Pflegepflichtversicherung
- Soziale Pflegeversicherung, Bewilligte Anträge (bis 2016)
- Soziale Pflegeversicherung, Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt, u.a. nach Leistungsart (bis 2016)
Texte:
- Pflegebedürftigkeit Kapitel 1.3.4 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
- Pflegeheime Kapitel 4.2.3 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
Grafiken:
Datenquellen:
Definitionen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.