Sozialhilfe, Sozialhilfen
Nach der Statistik der Sozialhilfe - Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt - des Statistischen Bundesamtes:
Zum 1. Januar 2005 wurde das bis dahin durch das das
Bundessozialhilfegesetz geregelte Sozialhilferecht in das Sozialgesetzbuch als
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") integriert.
Danach ist Aufgabe der Sozialhilfe, den Leistungsberechtigten die Führung
eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen,
unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur
Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
- 3. Kapitel SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
- 4. Kapitel SGB XII: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46),
- 5. Kapitel SGB XII: Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
- 6. Kapitel SGB XII: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
- 7. Kapitel SGB XII: Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
- 8. Kapitel SGB XII: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
- 9. Kapitel SGB XII: Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74).
Bis 2004 war das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gesetzliche Grundlage der Sozialhilfe. Danach ist Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten Personen, die sich in einer Notlage befinden, soweit andere Personen, andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen keine Leistungen vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Durch individuelle Leistungen soll die Sozialhilfe den Hilfeempfängern ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben gewährleisten und ihn nach Möglichkeit befähigen, wieder unabhängig von dieser Hilfe zu leben. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen wird im wesentlichen nach Regelsätzen, Mehrbedarfszuschlägen und Übernahme der Unterkunftskosten einschl. der Heizkosten gewährt. Hilfe zum Lebensunterhalt, die die notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt, wird weitgehend nach Leistungspauschalen (Regelsätzen) berechnet; spezielle Notstände werden durch Hilfe in besonderen Lebenslagen behoben (u.a. Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege, Krankenhilfe, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage und Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.)
Ausgewählte Informationen zum Thema "Sozialhilfe":
Tabellen:
- Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Einrichtungen bzw. außerhalb von Einrichtungen
- Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII, u.a. nach Nationalität
- Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, u. a. nach Nationalität
- Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, u. a. nach dem Ort der Leistungserbringung
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII am Jahresende, u. a. nach Alter
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII am Jahresende, u. a. nach Region
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe eines Berichtsjahres, u. a. nach Alter
- Sozialhilfe / Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Laufe eines Berichtsjahres, u. a. nach Region
- Sozialhilfe, Ausgaben und Einnahmen ab 2005
Datenquellen:
- Statistik der Sozialhilfe - Ausgaben und Einnahmen
- Statistik der Sozialhilfe - Ausgaben und Einnahmen - Methodik [generell]
- Statistik der Sozialhilfe - Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
- Statistik der Sozialhilfe - Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) - Methodik [generell]
Definitionen:
- Ausgaben der Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Ausgaben für Hilfe zum Lebensunterhalt
- Ausgaben/Einnahmen außerhalb von Einrichtungen
- Ausgaben/Einnahmen in Einrichtungen
- Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.
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