Knappschaftliche Rentenversicherung (KnV)
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten, der Leistungen zur Rehabilitation, des Rentenbestands und des Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:Die knappschaftliche Rentenversicherung (KnV) ist ein Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (bis 30.09.2005: Bundesknappschaft). Von der knappschaftlichen Rentenversicherung werden Beschäftigte in einem knappschaftlichen Betrieb und andere in § 133 SGB VI genannte Beschäftigte erfasst.
Zum 1. Oktober 2005 erfolgte aufgrund der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung eine Zusammenlegung der ehemaligen Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat außerdem noch weitere Aufgaben. Sie ist auch ein Träger der allgemeinen Rentenversicherung und als Trägerin der Minijob-Zentrale ist sie für die Versicherung der geringfügig Beschäftigten zuständig.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Knappschaftliche Rentenversicherung (KnV)":
Tabellen:
- Reha-Leistungen in der GRV, Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, Pflegetage (1995-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme (1992-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Alter (1992-1999)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Geschlecht (1992-1999)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der GRV, u. a. nach Region
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Zugänge (1993-1999)
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug am Jahresende, u.a. nach Wohnsitz und Alter
Datenquellen:
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