Gesetzliche Rentenversicherung
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten, der Leistungen zur Rehabilitation, des Rentenbestands und des Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- Erbringungen von Leistungen zur Teilhabe,
- Berechnung und Zahlung von Renten und Zusatzleistungen,
- die Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner sowie
- das Aufklären und Beraten der Versicherten und Rentner.
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist. Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.
Vor diesem Zeitpunkt gliederte sich die gesetzliche Rentenversicherung organisatorisch in :
- die Rentenversicherung der Arbeiter (ArV),
- die Rentenversicherung der Angestellten (AnV) und
- die knappschaftliche Rentenversicherung (KnV).
Das besondere Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Wesentlichen im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Für die Rentenversicherung maßgebende Regelungen über Leistungen zur Teilhabe finden sich seit dem 01.07.2001 auch im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch-.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Gesetzliche Rentenversicherung":
Tabellen:
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, u.a. nach Alter
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Alter (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Kinder, u.a. nach Behandlungsergebnis
- Renten und Rentenzahlbetrag in der GRV
- Renten wegen Alters in der GRV
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der GRV, u. a. nach Region
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Durchschnittliches Zugangsalter ab 2000
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Zugänge, u.a. nach Region (ab 2010)
Grafiken:
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene nach Geschlecht [Liniendiagramm]
- Renten in der GRV [Liniendiagramm]
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der GRV nach Alter [Liniendiagramm]
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der GRV nach Geschlecht [Liniendiagramm]
- Rentenzahlbetrag, Durchschnitt in der GRV [Liniendiagramm]
Datenquellen:
- Statistik der Leistungen zur Reha
- Statistik der Leistungen zur Reha - Methodik [generell]
- Statistik der aktiv Versicherten
- Statistik der aktiv Versicherten - Methodik [generell]
- Statistik des Rentenzugangs
- Statistik des Rentenzugangs - Methodik [generell]
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