Renten wegen Todes
Nach der Statistik des Rentenbestands bzw. Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten) sind die kleine Witwen- oder Witwerrente, die große Witwen- oder Witwerrente, die Erziehungsrente sowie die Waisenrente (§ 33 Abs. 4 SGB).
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