Rehabilitation (gesetzliche Rentenversicherung), Reha
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:Rehabilitation umfasst medizinische, berufsfördernde, sonstige und ergänzende Leistungen, die darauf gerichtet sind, den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Ein Rentenversicherungsträger erbringt solche Leistungen, wenn der Versicherte die persönlichen (§ 10 SGB VI) und versicherungsrechtlichen (§ 11 SGB VI) Voraussetzungen erfüllt und kein gesetzlicher Ausschlussgrund (§ 12 SGB VI) vorliegt.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Rehabilitation (gesetzliche Rentenversicherung)":
Tabellen:
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, Pflegetage (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, durchschnittliches Alter bei Inanspruchnahme (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Alter (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (ab 2000)
- Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Leistungsempfänger
Texte:
- Kapitel 5.3 Rehabilitation [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Kapitel 4.2.2 [Gesundheit in Deutschland, 2006]
Grafiken:
- Reha-Leistungen in der GRV, ambulant, Erwachsene nach Geschlecht [Liniendiagramm]
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene nach Alter [Liniendiagramm]
- Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene nach Geschlecht [Liniendiagramm]
Datenquellen:
Definitionen:
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