Partner-Ärzte und -Psychotherapeuten
Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Auch in einem eigentlich für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich können Ärzte bzw. Psychotherapeuten eine beschränkte Zulassung erhalten, wenn sie als Jobsharing-Juniorpartner eine Kooperation mit einem bereits zugelassenen Vertragsarzt bzw. Psychotherapeuten derselben Fachrichtung eingehen. Das Leistungsvolumen der bisherigen Praxis darf dabei nicht wesentlich ausgeweitet werden. Die Kooperation zwischen Vertragsarzt und Job-sharing-Juniorpartner wurde ursprünglich zur gleitenden Praxisübergabe an einen Nachfolger entwickelt.
Zuletzt aktualisiert: 20.07.2018
Ausgewählte Informationen zum Thema "Partner-Ärzte und -Psychotherapeuten":
Tabellen:
Datenquellen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.