Ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten
Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Über den Kreis der zugelassenen und angestellten Ärzte bzw. Psychotherapeuten hinaus können Ärzte bzw. Psychotherapeuten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden sofern
- der Arzt bzw. Psychotherapeut über besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse verfügt, ohne die eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten nicht sichergestellt wird oder
- um eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung abzuwenden oder
- um einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf abzuwenden oder
- um einen begrenzten Personenkreis (z.B. Rehabilitanden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder Beschäftigte eines abgelegenen oder vorübergehenden Betriebs) zu versorgen.
Dabei ist genau festgelegt, wie lange, wo und in welchem Umfang der Arzt tätig sein darf.
Nur persönlich ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten werden in der Zählung berücksichtigt. Ärzte und Psychotherapeuten in ermächtigten Einrichtungen (Institutsermächtigungen, also z.B. Psychiatrische Institutsambulanzen) werden nicht berücksichtigt, da diese Informationen i.d.R. auch nicht an die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt werden.
Ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten können nicht direkt dem hausärztlichen oder fachärztlichen Sektor zugerechnet werden. Aus diesem Grund müssen folgende Besonderheiten beachtet werden:
- Die Anzahl der ermächtigten Hausärzte (ohne Kinderärzte) ist gleich 0.
- Ermächtigte Internisten können nicht in hausärztlich tätige Internisten und fachärztlich tätige Internisten unterteilt werden. Deshalb wird in diesen beiden Kategorien als Anzahl der Wert 0 angegeben. Als Folge davon ist bei den Teilnehmenden Ärzten die Summe der hausärztlich tätigen Internisten und der fachärztlich tätigen Internisten kleiner als die Anzahl der Internisten.
Zuletzt aktualisiert: 20.07.2018
Ausgewählte Informationen zum Thema "Ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten":
Tabellen:
- Tabelle 5.1.1: Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten nach städtischem und ländlichem Raum je Land [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Ärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung, die mit einer Schwerpunktbezeichnung teilnehmen
- Ärztinnen/Ärzte sowie Psychotherapeutinnen/-therapeuten der vertragsärztlichen Versorgung, u.a. nach Arztgruppen
Texte:
Grafiken:
- Abbildung 2.11.5: Psychotherapeutinnen und -therapeuten in vertragsärztlicher Versorgung [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Gebietsärztinnen und -ärzte (ohne Allgemeinärztinnen und -ärzte) der vertragsärztlichen Versorgung nach Geschlecht [Liniendiagramm]
- Hausärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung nach Geschlecht [Liniendiagramm]
Datenquellen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.