Hausärzte (ohne Kinderärzte)
Nach dem Bundesarztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Hausärzte (ohne Kinderärzte) setzen sich grundsätzlich zusammen aus den Allgemeinärzten, den Praktischen Ärzten/Ärzten und den Hausärztlich tätigen Internisten. Allerdings gibt es in geringem Umfang Allgemeinärzte und Praktische Ärzte/Ärzte, die fachärztlich tätig sind. Aus diesem Grunde ist die Anzahl der Hausärzte (ohne Kinderärzte) etwas niedriger als die Summe der Allgemeinärzte, Praktischen Ärzte/Ärzte und der Hausärztlich tätigen Internisten.
Kinderärzte sind nach der Definition des Paragrafen 73 Abs. 1a des SGB V der hausärztlichen Versorgung zuzurechnen. Hingegen bilden Kinderärzte nach der Definition der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschuss eine eigene Arztgruppe. Die hier gewählte Darstellung folgt der Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Zuletzt aktualisiert: 20.07.2018
Ausgewählte Informationen zum Thema "Hausärzte (ohne Kinderärzte)":
Tabellen:
- Ambulante Gesundheitseinrichtungen
- Tabelle 5.1.1: Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten nach städtischem und ländlichem Raum je Land [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Ärztinnen und Ärzte mit Gebiets- und Facharztbezeichnung, BÄK_
- Ärztinnen/Ärzte sowie Psychotherapeutinnen/-therapeuten der vertragsärztlichen Versorgung, u.a. nach Arztgruppen
Texte:
Grafiken:
- GBE kompakt 03/2014, Abbildung 12: Hausärztinnen bzw. -ärzte sowie Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten je 100.000 Einwohner nach Raumordnungsregionen [Gesundheitsberichterstattung - GBE kompakt, Oktober 2014]
- Hausärztinnen und Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung nach Geschlecht [Liniendiagramm]
Datenquellen:
Definitionen:
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