Adenovirus-Konjunktivitis
Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Adenoviren verursachen beim Menschen verschiedene Krankheiten und lassen sich aus verschiedenen
Materialien nachweisen. Die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
beschränkt sich auf den Nachweis aus dem Konjunktivalabstrich des Auges. Damit wird die epidemische
Keratokonjunktivitis, eine hochansteckende Augenentzündung, erfasst. Sie wird durch direkten Kontakt und Tröpfcheninfektion von
Mensch zu Mensch übertragen, kann aber auch durch indirekten Kontakt, z. B.) über verunreinigte
Instrumente in Arztpraxen und Krankenhäusern, übertragen werden.
(Stand 2016)
Ausgewählte Informationen zum Thema "Adenovirus-Konjunktivitis":
Tabellen:
Datenquellen:
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Erhebung des Robert Koch-Instituts
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Erhebung des Robert Koch-Instituts - Methodik [generell]
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