Witwerrente
Nach der Statistik des Rentenbestands bzw. Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:Anspruch auf Witwerrente hat der Witwer bzw. der überlebende Lebenspartner nach dem Tod der versicherten Ehefrau bzw. des Lebenspartners, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Dabei wird zwischen kleiner und großer Witwerrente unterschieden (§ 46 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI).
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