Öffentliche Träger
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:In öffentlicher Trägerschaft sind Einrichtungen, die von kommunalen Trägern unabhängig von ihrer Betriebsart unterhalten werden. Hierzu gehören kommunale Betriebe in privater Rechtsform (z.B. GmbH), kommunale Eigenbetriebe sowie Regiebetriebe der kommunalen Verwaltung. Sonstige öffentliche Träger können z.B. der Bund, ein Land, ein höherer Kommunalverband oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts sein.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Öffentliche Träger":
Tabellen:
- Ambulante Pflege
- Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, Personal, u.a. nach Geschlecht
- Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, u.a. nach der Art
- Krankenhäuser, Kosten, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen
- Pflegebedürftige in Pflegeheimen (ab 2017)
- Pflegebedürftige, ambulant betreut (ab 2017)
- Pflegeheime
- Pflegeheime, Organisationsform
- Pflegeheime, Vergütung, u.a. nach Leistungsart (ab 2017)
Datenquellen:
Definitionen:
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