Pflegebedürftige (bis 2015)
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse beziehungsweise des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen I bis III (einschl. Härtefällen).
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Im Sinne dieser Legaldefinition werden Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nicht zu den Pflegebedürftigen gerechnet.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Pflegebedürftige (bis 2015)":
Tabellen:
- Ambulante Pflege
- Begutachtungen der Medizinischen Dienste
- Erstbegutachtungen und Begutachtungsempfehlungen der Medizinischen Dienste, u.a. nach Pflegestufe (1995-2017)
- Pflegebedürftige (Anzahl und Quote), u.a. nach Region
- Pflegebedürftige in Pflegeheimen (1999-2015)
- Pflegebedürftige in Privathaushalten, Empfänger von Leistungen [Gesundheitsbericht für Deutschland, 1998]
- Pflegebedürftige, ambulant betreut (1999-2015)
- Pflegebedürftige, u.a. nach Region (1999-2015)
- Pflegebedürftige, u.a. nach Region, Alter und Geschlecht (1999-2015)
Texte:
- Kapitel 5.4.1 Pflegebedürftigkeit und soziale Pflegeversicherung [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Kapitel 5.4.3 Versorgung Pflegebedürftiger durch Angehörige [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Kapitel 9.3.1 Künftige Entwicklung der Zahl Pflegebedürftiger und des Bedarfs an Pflegekräften [Gesundheit in Deutschland, 2015]
Grafiken:
- Pflegebedürftige nach Alter [Liniendiagramm]
- Pflegebedürftige in Pflegeheimen nach Pflegestufen [Liniendiagramm]
- Pflegebedürftige, ambulant betreut nach Pflegestufen [Liniendiagramm]
Datenquellen:
Definitionen:
- Aufwendungen der Hilfe zur Pflege
- Eingliedrige Pflegeeinrichtungen
- Pflegestufe 0
- Pflegestufe I
- Pflegestufe II
- Pflegestufe III
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.