Heim- und Freizeitunfall
Nach der Erhebung über Heim- und Freizeitunfälle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:- Der Unfall muss sich entweder im Haushalt oder dessen unmittelbarer Umgebung, insbesondere in Gärten, Höfen und Garagen, oder bei Freizeitbeschäftigungen und bei sportlichen Betätigungen ereignet haben. Zu Heim- und Freizeitunfällen zählen auch Unfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln, die während der Freizeit passieren sowie Unfälle mit Fahrrädern, soweit kein weiteres Verkehrsmittel an dem Unfall beteiligt war (Abgrenzung zu anderen Unfallkategorien).
- Der Unfall machte eine ärztliche Behandlung erforderlich oder führte zu einer mindestens 14-tägigen Beeinträchtigung (Abgrenzung zu Bagatellunfällen). Der Unfall hat sich innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontaktinterview ereignet (eindeutiger zeitlicher Bezugsrahmen als Voraussetzung für die Berechnung von Unfallhäufigkeiten und Hochrechnungen).
Ausgewählte Informationen zum Thema "Heim- und Freizeitunfall":
Tabellen:
- Sterbefälle durch Unfälle nach Folgen äußerer Ursachen und Unfallkategorien (ab 1998)
- Sterbefälle durch Unfälle nach äußeren Ursachen und Unfallkategorien (ab 1998)
- Sterbefälle, Sterbeziffern (ab 1998)
- Unfälle in Heim und Freizeit
Texte:
- Das Unfallgeschehen bei Erwachsenen in Deutschland [Gesundheitsberichterstattung - Beiträge]
- GBE kompakt: Ausgabe 02/2016 - Unfälle in Deutschland - Woran verletzen sich Kinder und Jugendliche? [Gesundheitsberichterstattung - GBE kompakt, Juni 2016]
- Kapitel 2.12.2 Unfallverletzungen [Gesundheit in Deutschland, 2015]
- Unfälle, Gewalt, Selbstverletzung bei Kindern und Jugendlichen 2017
Datenquellen:
Definitionen:
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