Tödlicher Arbeits- oder Wegeunfall
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:Ein Unfall mit Todesfolge wird im Berichtsjahr registriert, wenn der Tod sofort oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist (seit 1994 ist damit die Vergleichbarkeit mit anderen Todesfallstatistiken hergestellt).
Ausgewählte Informationen zum Thema "Tödlicher Arbeits- oder Wegeunfall":
Tabellen:
- Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, wichtigste Zahlen
- Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Wegeunfälle
Datenquellen:
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]
Definitionen:
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