Tödlicher Unfall
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:Statistisch werden solche Arbeits- und Wegeunfälle als tödliche Unfälle erfasst, bei denen der Tod im Berichtsjahr innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Bis 1993 erfolgte eine Zählung als Todesfall bei erstmaliger versicherungsrechtlicher Feststellung im Berichtsjahr.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Tödlicher Unfall":
Tabellen:
- Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Wegeunfälle
- Gesetzliche Unfallversicherung, wichtigste Zahlen
- Schülerunfälle
Texte:
Datenquellen:
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH)
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften (GBGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTöH) - Methodik [generell]
Definitionen:
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