Versicherungsträger
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten und der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gliedert sich seit dem
1.1.2005 in die beiden Versicherungszweige:
Die gesetzliche Rentenversicherung wird von eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, den
Rentenversicherungsträgern, durchgeführt.
Zum 1. Oktober 2005 erfolgte aufgrund der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung eine Neuorganisation der
Versicherungsträger. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden derzeit von 14 Regionalträgern und zwei
Bundesträgern wahrgenommen.
Der Name der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aus der Bezeichnung "Deutsche
Rentenversicherung" und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit. Welcher örtlich
zuständige Regionalträger hierbei das Versicherungskonto führt, richtet sich nach speziellen
Zuständigkeitsregelungen (§ 128 SGB VI).
Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Bis 31.12.2004 gliederte sie sich in drei Versicherungszweige:
- Die Arbeiterrentenversicherung (ArV),
- die Angestelltenversicherung (AnV) und
- die knappschaftliche Rentenversicherung (KnV)
Ausgewählte Informationen zum Thema "Versicherungsträger":
Tabellen:
- Reha-Leistungen in der GRV, Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe
- Renten wegen Alters in der GRV
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der GRV, u. a. nach Alter
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der GRV, u. a. nach Region
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug am Jahresende, u.a. nach Rentenversicherungsverhältnis
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug im Laufe des Berichtsjahres, u.a. nach Rentenversicherungsverhältnis
- Versicherte in der GRV ohne Rentenbezug im Laufe des Berichtsjahres, u.a. nach Staatsangehörigkeit
Datenquellen:
Definitionen:
- Allgemeine Rentenversicherung
- Arbeiterrentenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Knappschaftliche Rentenversicherung (KnV)
- Sozialversicherung
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.