Regelsätze
Nach der Statistik der Sozialhilfe - Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt - des Statistischen Bundesamtes:Die Regelsätze umfassen die laufenden Leistungen für Ernährung, hauswirtschaftlichen Bedarf einschließlich Haushaltsenergie sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die konkrete Höhe der Regelsätze wird von den zuständigen Behörden der Länder jeweils zum 1.Juli eines Jahres festgelegt. Den Regelsatz für den Haushaltsvorstand bzw. alleinstehenden Hilfeempfänger bezeichnet man als Eckregelsatz.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Regelsätze":
Tabellen:
- Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, u. a. nach Nationalität
- Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, u. a. nach dem Ort der Leistungserbringung
Datenquellen:
- Statistik der Sozialhilfe - Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
- Statistik der Sozialhilfe - Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) - Methodik [generell]
Definitionen:
Weitere Informationen finden Sie über die Themen- oder Stichwortrecherche.