Pflegepflichtversicherung
Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung:Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen für allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, ist seit dem 1. Januar 1995 gesetzlich verpflichtet, dort auch eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen sind allerdings per Gesetz bei allen privaten Krankenversicherungen gleich. Die Regelungen zur Begrenzung der Höchstbeiträge sind ebenfalls gleich. Die Beiträge werden wie in der privaten Krankenversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren kalkuliert und sind somit unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Die Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung besteht auch für Beamte und vergleichbare Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit haben, sowie für Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind (z.B.. Soldaten, Polizeibeamte). Sie müssen eine anteilige (beihilfekonforme) Versicherung abschließen. Eine private Krankenversicherung ist dafür nicht Voraussetzung. Privat pflegeversichern müssen sich auch Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Für die Versicherung der Bahn- und Postbeamten wurde beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) die GPV gegründet, ein Zusammenschluss aller privaten Pflegeversicherungsunternehmen. Die Krankenversorgungseinrichtungen der Bahn (KVB) und der Post (PBeaKKPBeaKK) führen die technische Versicherungsverwaltung durch. Nicht versicherungspflichtig in der privaten Pflegeversicherung sind solche Personen, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden und aufgrund eines Arbeits- oder Dienstunfalls bereits Leistungen bei Pflegebedürftigkeit erhalten. Der Versicherungsschutz für Familienangehörige muss allerdings sichergestellt sein.
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Tabellen:
Datenquellen:
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung)
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung) - Methodik [generell]
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