Alterungsrückstellung
Nach dem Zahlenbericht des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.:Das Versicherungsunternehmen geht gegenüber dem Versicherten eine rechtliche Verpflichtung ein, dass die Beiträge nicht wegen der im Alter zunehmenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung genüge zu tun, muss das Versicherungsunternehmen für die Versichertengemeinschaft eine entsprechende Rückstellung bilden. Diese Rückstellung wird Altersrückstellung genannt. Die Einzelheiten der Bildung von Altersrückstellungen sind gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz und in der Kalkulationsverordnung geregelt.
Ausgewählte Informationen zum Thema "Alterungsrückstellung":
Tabellen:
Datenquellen:
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung)
- Zahlenbericht (private Krankenversicherung) - Methodik [generell]
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