Schwerbehinderte Menschen, Schwerbehinderter Mensch
Nach den Arbeitsmarktstatistiken - Statistik der Anzeigen gemäß § 163 (bis 2017: § 80 Absatz 2) SGB IX der Bundesagentur für Arbeit - und der Statistik der schwerbehinderten Menschen des Statistischen Bundesamtes:Als Schwerbehinderter gilt, wer
- a) nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 körperlich, geistig oder seelisch behindert ist,
- b) in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig wohnt, sich gewöhnlich aufhält oder als Arbeitnehmer beschäftigt ist und
- c) über einen Nachweis (Ausweis usw.) der Behinderung verfügt.
Zuletzt aktualisiert: 19.04.2021
Ausgewählte Informationen zum Thema "Schwerbehinderte Menschen":
Tabellen:
- Schwerbehinderte Menschen, besetzte/unbesetzte Arbeitsplätze
- Schwerbehinderte Menschen, u.a. nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Art der Behinderung
- Schwerbehinderte Menschen, u.a. nach Geschlecht, Grad und Ursache der Behinderung
- Schwerbehinderte Menschen, u.a. nach Region, Alter, Grad der Behinderung
- Schwerbehinderte Menschen, u.a. nach Region, Art und Grad der Behinderung
- Schwerbehinderte Menschen, u.a. nach Region, Nationalität, Grad der Behinderung
Texte:
Grafiken:
- Schwerbehinderte Menschen nach Art der Behinderung [Liniendiagramm]
- Schwerbehinderte Menschen nach Geschlecht [Liniendiagramm]
- Schwerbehinderte Menschen nach Grad der Behinderung [Liniendiagramm]
Datenquellen:
- Statistik der schwerbehinderten Menschen
- Statistik der schwerbehinderten Menschen - Methodik [generell]
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