Rauschgifttote
Nach dem Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität des Bundeskriminalamtes:Unter dem Begriff Rauschgifttote sind Todesfälle definiert, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungs- oder Ausweichmitteln stehen. Darunter fallen insbesondere Todesfälle infolge von Überdosierung, Todesfälle infolge langzeitigen Missbrauchs, Selbsttötungen aus Verzweiflung über die Lebensumstände oder unter der Einwirkung von Entzugserscheinungen und tödliche Unfälle von unter Drogeneinfluss stehenden Personen.
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